VOLLMACHTEN UND VERFÜGUNGEN – ES GIBT SIE ENTWEDER NICHT ODER MAN FINDET SIE NICHT
Es ist für alle Beteiligten eine undankbare Aufgabe, sich Gedanken über die ein oder anderen Eventualitäten zu machen und diese vorab zu regeln. Und diese Überlegungen gehören auch nicht an den Anfang einer Ruhestands- oder Nachfolgeplanung.
Wichtig sind sie dennoch. Und sie werden auch immer wichtiger. Hat man sich einmal Gedanken darüber gemacht, wie man im Krankheitsfall behandelt werden will, so kann dies schriftlich niedergelegt werden. Und es baut Vertrauen auf, wenn Vollmachten die Stellvertretung regeln.
Mit einer Patientenverfügung kann festgelegt werden, welche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffe durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall der eigentliche Wille nicht mehr geäußert werden kann. Damit entlastet man Angehörige, menschlich und moralisch schwere und vielleicht überfordernde Entscheidungen treffen zu müssen.
Und für diesen Fall regelt eine Vorsorgevollmacht, wer in Vertretung Entscheidungen in rechtlichen, finanziellen, persönlichen oder gesundheitlichen Angelegenheiten treffen darf. Sie eröffnet Handlungsfreiheit & -möglichkeiten, die es ansonsten nicht gäbe. Und ein Testament, am besten mit den Erben abgesprochen, ermöglicht oftmals eine streitfreie Vermögensübertragung.
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