Weichen richtig stellen – eine Ruhestandsplanung für die Altersgruppe „50 plus“ (ein Fall aus der Praxis)

Meine tägliche Beratungspraxis zeigt, dass ab Anfang / Mitte 50 der richtige Moment ist, um die private Altersvorsorge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Zum einen rückt der wohlverdiente Ruhestand immer näher und wird dadurch konkreter und individueller planbar, zum anderen lassen sich zu diesem Zeitpunkt noch eventuelle Versorgungslücken erkennen und gegebenenfalls schließen. Erfahren Sie am Beispiel einer selbstständigen Ärztin, wie sie ihr Vermögen im Hinblick auf den nahenden Ruhestand angepasst und neu strukturiert hat.

Ausgangslage

Frau Dr. Ella Wendt aus Berlin ist 55 Jahre alt, verheiratet und hat 2 Kinder, die beide Medizin studieren. Im Ruhestand möchte sie auf nichts verzichten, sie hätte gerne eine mtl. Rente iHv mindestens 5.000 € netto, also nach Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen. Sie fragt sich, ob sie mit ihrem Vermögen diesen Wunsch realisieren kann, schließlich erhält sie vom Versorgungswerk der Ärzte in Berlin „nur“ eine mtl. Rente iHv 2.975 €. Für sie ergibt das eine Lücke von derzeit 2.025 € pro Monat! Und was wäre, sollte sie eines Tages pflegebedürftig sein?

Aktuelle Situation

Das Vermögen von Frau Dr. Wendt beträgt 582.000 €. Es besteht aus einer Eigentumswohnung und einigen liquiden Anlagen. Dem gegenüber steht ein Immobiliendarlehen iHv 140.000 €. Den Wert ihrer Praxis betrachtet sie als „Sicherheitspuffer“. Sie möchte ihn nicht in ihre private Vermögensübersicht aufnehmen, obwohl die Praxis bei einem Umsatz von 350.000 Euro einen Ertrag von 150.000 Euro jährlich abwirft.

Vermögenswerte & Renditen in % p.a.
Tages-/Festgeld (1,0 %) = 150.000 €
Aktien/Einzeltitel (6,0 %) = 200.000 €
Rentenversicherung (2,5 %) = 67.000 €
Eigentumswohnung (3,0 %) = 165.000 €

Darlehen und Zins in % p.a.
Immobiliendarlehen (3,5 %) = 140.000 € 

Frau Dr. Wendt will die Beiträge für ihre Rentenversicherung noch bis zum Vertragsablauf zu ihrem 65. Lebensjahr weiterbezahlen, das Darlehen für die vermietete Eigentumswohnung will sie spätestens bis zu diesem Zeitpunkt getilgt haben.

Ein erster Überblick

Unterstellt man die oben prognostizierten Renditen, so errechnet sich für Frau Dr. Wendt zu ihrem 67. Lebensjahr ein Vermögen iHv knapp 906.000 € (ohne die Praxis). Damit müsste doch die Lücke – 2.025 € mtl. bzw. 24.300 € p.a. – zwischen Ihrem Versorgungsziel und der Versorgungswerkrente zu decken sein! Auf den ersten Blick ist das auch der Fall. Denn bei einer für den Ruhestand prognostizierten Rendite von 3 % p.a. liegt allein der laufende Ertrag ohne Kapitalverzehr bei knapp 27.000 € p.a.

Aber ganz so einfach ist die Rechnung eben nicht, weil dabei individuelle Ziele, die Inflation und Krankenversicherungsbeiträge sowie anfallende Steuern nicht berücksichtigt werden.

Analyse

Frau Dr. Wendt will ihre Eigentumswohnung nicht verkaufen, sie soll an die beiden Kinder vererbt werden. Dieser Vermögenswert steht also für ihre Ruhestandsplanung überhaupt nicht zur Verfügung. Allenfalls können ihre Netto-Mieteinnahmen von 300 € mtl. berücksichtigt werden. Und wer sich heute mit 55 Jahren mtl. Nettoeinkünfte von 5.000 € wünscht, braucht bei einer jährlichen Inflationsrate von 2,5 Prozent in 12 Jahren einen nominalen Betrag iHv 6.725 €. Hinzu kommt die private Krankenversicherung, für die Frau Dr. Wendt derzeit 585 € mtl. bezahlt. Dabei wird es aber nicht bleiben, die Krankenversicherungsbeiträge steigen im Durchschnitt um ca. 4,0 % p.a. Der Krankenversicherungsbeitrag wird also zu Rentenbeginn ca. 936 € mtl. betragen. Fakt ist demnach, dass sich das Versorgungsziel nominal auf zunächst 7.661 € netto erhöht hat. Und die Inflation hört ja nicht auf, nur weil Frau Dr. Wendt in Ruhestand geht. Um die Kaufkraft zu erhalten, steigt dieser Bedarf auch dann jedes Jahr um 2,5 %. Außerdem sind künftige Rentenzahlungen zu versteuern, was bisher noch gar nicht bedacht wurde.

Die Frage ist nun, ob mit dem erwarteten Vermögen zuzüglich der Versorgungswerkrente ein Nettoeinkommen iHv anfänglich 6.725 € mtl. finanziert werden kann. Und diese Frage ist zu verneinen.

Als Basis dient die mtl. Altersrente aus dem Ärzte-Versorgungswerk iHv 2.975 € sowie die Netto-Mieteinahmen von 300 €, die bei einer prognostizierten Dynamisierung von 1,0 % p.a. in 12 Jahren zusammen 3.690 € betragen werden. Diese sind zu versteuern, die Steuerlast beträgt ca. 615 €, es verbleibt eine Nettorente von 3.075 €. Verrentet man nun in einem Gedankenmodell alle liquiden Vermögensanlagen, so erhält man bei einer Lebenserwartung von gut 90 Jahren, einer Rendite von 4,0 % p.a. und einer jährlichen Rentensteigerung von 2,5 Prozent eine Anfangsrente von knapp 2.600 € netto.

Insgesamt wird Frau Dr. Faust über mtl. Nettoeinkünfte von 5.675 € verfügen können. D. h. zwar, dass sie sich selbst bei einer kostspieligen, stationären Pflege mit Pflegegrad 5 keine Gedanken über die Finanzierbarkeit machen muss, da sie in diesem Fall von der Pflegepflichtversicherung – Stand heute – auch eine Leistung iHv bis zu 2.299 € mtl. erhalten würde. Aber ihre Nettorente „für die guten Tage ihres Ruhestandes“ liegt bei nominal 1.050 € unter ihrem Mindestversorgungsziel.

Beratung

Nun stellt sich die Frage, ob und wie dieses Ziel dennoch erreicht werden kann. Der Verkauf der Wohnung mit anschließender Verrentung des Kaufpreises könnte eine Möglichkeit sein. Diese schließt Frau Dr. Wendt jedoch kategorisch aus und es ist verständlich, dass sie ihren Kindern eines Tages etwas hinterlassen will.

Der Verkauf der Praxis und die Verrentung des Kaufpreises soll nach ihren Angaben ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Es könnte durchaus sein, dass eines ihrer Kinder nach der Facharztausbildung die Praxis (unentgeltlich) übernimmt.

Eine weitere Möglichkeit ist natürlich eine Geldanlage in Form eines Sparplans. Bei einer Berechnung mit einem Zins von 4,0 % p.a. müsste sie hierfür 1.460 € mtl. sparen. Das ist Frau Dr. Wendt zu viel, 750 € mtl. wären jedoch im Moment kein Problem.

Es gibt allerdings auch noch andere, zusätzliche Optionen.

Betrachtet man das Vermögen, so fallen zwei Dinge auf, nämlich die Tages- und Festgelder von 150.000 € sowie die Anlage in Aktien (Einzeltitel) mit insgesamt 200.000 €. Es stellt sich heraus, dass die Tages- und Festgelder mangels „geeigneter Geldanlagen angewachsen sind und man sich nicht näher darum gekümmert“ hat. Und die Aktien-Positionen mit Einzeltitel haben sich „halt einfach gut entwickelt“, eine bewusste Entscheidung diesbezüglich wurde gar nicht getroffen.

Die Bewertung dieser Vermögensstruktur kommt zu folgendem Ergebnis. Zum einen verzichtet man bei der hohen Gewichtung der Tages- und Festgelder auf Rendite, zum anderen birgt eine Fokussierung auf Einzeltitel bei der Aktienanlage ein unnötiges Risiko. Würden die Tages- und Festgelder z. B. in vermögensverwaltende Investmentfonds umgeschichtet werden, so könnte bei einer prognostizierten Rendite von 4 % p.a. zu Rentenbeginn ein Kapital von 240.000 € erwirtschaftet werden. Das wären 70.000 € mehr als bei der momentanen Vermögensallokation. Allein hier besteht Handlungsbedarf.

Für das Aktiendepot gilt, dass die Anlage in ein gut und weltweit diversifiziertes Portfolio aus Aktienfonds einer Anlage in Einzeltitel überlegen ist. Zwar mag sich das Depot bisher gut entwickelt haben, im Verhältnis zur erwartbaren Rendite wird jedoch bei Einzeltiteln in aller Regel ein zu hohes Risiko in Kauf genommen. Dabei stellt sich auch die Frage, ob die Aktienquote nicht ohnehin zu hoch oder zu niedrig angesetzt ist. Der Gedanke, dass die Aktienquote mit Eintritt in den Ruhestand nahe null liegen sollte, ist seit langem überholt. Hier liegt die Aktienquote derzeit bei knapp 35 %, ein Wert, der angesichts der geplanten Anlagedauer von 12 Jahren nicht als zu hoch erscheint. Das gilt erst recht, wenn man berücksichtigt, dass Frau Dr. Wendt auch über andere, wenig schwankungsanfällige und liquide Anlagen wie ihren Rentenversicherungsvertrag verfügt.

Empfehlungen und Umsetzung

  • Aus diesen Erwägungen ergeben sich folgende Empfehlungen.
  • 25.000 € als Liquiditätsreserve in Tagesgeld;
  • Umschichtung 125.000 € (Tages-/Festgelder) in vermögensverwaltende Investmentfonds mit einem ausgewogenen Rendite-/Risiko-Verhältnis;
  • Umschichtung 200.000 € (Aktiendepot) in weltweit anlegende, aktiv gemanagte Aktienfonds, ETFs oder Indexfonds;
  • Beibehaltung der Rentenversicherung trotz der niedrigen, aber steuerfreien Rendite als Risikopuffer;
  • Sparrate 750 € mtl. in aktienorientierte, fondsgebundene Rentenpolice mit aktiv gemanagten Aktienfonds, ETFs oder Indexfonds;
  • schnelle Tilgung des Immobiliendarlehens durch jährliche Inanspruchnahme von Sondertilgungsmöglichkeiten;
  • keine gesonderte Absicherung des Pflegefalls, da anfallende Kosten bei Bedarf selbständig getragen werden können;

Fazit

Durch die Bewertung des aktuellen Status Quo zum 55. Lebensjahr von Frau Dr. Ella Wendt konnten sowohl ihre Ziele und Wünsche als auch ihr Versorgungsstatus und ihre Vermögensstruktur transparent dargestellt werden. Darauf aufbauend konnten Versorgungslücken geschlossen und Maßnahmen definiert werden, um innerhalb der nächsten Jahre höhere Renditechancen wahrnehmen zu können. Und mit den Thema Pflege muss sich Frau Dr. Wendt auch nicht mehr beschäftigen.

Ähnliche Artikel

  • Behavioral Finance

    Geld flieht überall dort, wo man es mit Gewalt festhalten [...]

  • Entnahmeplan oder Sofortrente – was ergibt wirklich Sinn?

    Zu Beginn des Ruhestandes stellt sich oftmals die Frage, wie [...]

  • Vermögen aufbauen – Vermögen sichern

    Es ist besser, einen Tag im Monat über sein Geld [...]