Warum Sie sogar als Selbständige(r) keine Basisrente abschließen sollten!

Altersvorsorge wird in Deutschland immer noch falsch „gedacht“! In der Planung als auch in der Beratung werden schlicht 2 Phasen unterschieden, einmal die Anspar- und darauf folgend die Entnahmephase. Auch das Alterseinkünftegesetz sowie das bald in Kraft tretende Altersvorsorgereformgesetz gehen hinsichtlich möglicher staatlicher Förderungen von dieser Zweiteilung aus. Kein Wunder also, dass Versicherungs- und Investmentgesellschaften ihre (Altersvorsorge-)Produkte danach ausrichten.

Das ist einfach und bequem, doch das hat Folgen für die Geldanlage! So können die Beiträge in der Ansparphase oftmals in aktienbasierten, daher renditeträchtigen Investmentfonds angelegt werden, in der Rentenphase hingegen ist das erwirtschaftete Kapital oftmals sicherheitsorientiert, also eher renditeschwach investiert. Und das – rein statistisch gesehen – über einen sehr langen Entnahmezeitraum von 20 und mehr Jahren!

Aber das muss nicht sein, niemand ist daran gehindert, die Rentenphase nicht als Einheit, sondern bspw. als 3 unterschiedliche Zeiträume zu betrachten. Das eröffnet neue Möglichkeiten der Geldanlage! Und führt zu der Gewissheit, dass staatliche Förderung niemals alleine ausschlaggebend sein kann.

Ein Beispiel

Eine Unternehmerin ist heute 30 Jahre alt. Sie ist sozialversicherungsfrei und demnach für den Aufbau ihrer „Rente“ innerhalb der nächsten 37 Jahre selbst verantwortlich. Als Ziel setzt sie sich nach Abzug von Beiträgen für ihre private Krankenversicherung und Steuern eine mtl. Nettorente iHv 3.500 € (Kaufkraft heute). Inflationsbereinigt entspricht dies künftig fast einem Betrag von 9.400 € pro Monat!

Bankdepot, Basisrente oder Privatrente

Diese Unternehmerin hat „normalerweise“ 3 grundsätzliche Möglichkeiten, ihre Altersvorsorge zu gestalten. Sie kann z. B. in der Ansparphase in aktiv gemanagte, aktienbasierte Investmentfonds, ETFs- oder Indexfonds mit einer Renditeerwartung iHv 6 % p.a. investieren, entweder in einem Bankdepot oder im Rahmen einer Privat- oder Basisrente. Will sie später ihr sog. Langlebigkeitsrisiko absichern, so ist sie in der Rentenphase für eine lebenslange Rentenzahlung auf eine Versicherungsgesellschaft angewiesen. Deren Rendite soll mit 3 % p.a. unterstellt werden.

Nun stellt sich die Frage, ob der Staat die Unternehmerin beim Aufbau ihrer Altersvorsorge unterstützt und fördert. Und wenn ja, in welcher Form? Bei welcher Art oder welchem Produkt der Altersvorsorge ist das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag besonders günstig? Eine oberflächliche Berechnung liefert erst einmal ein erstaunliches Ergebnis. Um dabei nicht von Zahlen „erschlagen“ zu werden, werden die berechneten Sparbeiträge als Nettobarwert des eigenen finanziellen Aufwandes ausgewiesen. Das ist nichts anderes als die auf den heutigen Tag abgezinste Summe aller künftigen Nettosparbeiträge. Sie ermöglicht, rentierliche Zahlungen über viele Jahre und Monate in einer einzigen Zahl wertmäßig zu erfassen.

Die Basisrente

Schließt die Unternehmerin eine Basisrente ab, so kann sie die Beiträge in der Ansparphase zu 100 % steuerlich geltend machen. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % zzgl. Soli erhält sie demnach eine steuerliche Förderung etwas mehr als 44 %. Zudem fällt während der gesamten Vertragslaufzeit keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge an. Eine künftige lebenslange Rente wird sie zwar versteuern müssen, allerdings wird ihr Steuersatz im Rentenalter niedriger ausfallen. Der Nettobarwert ihres finanziellen Aufwands, also die auf den heutigen Tag mit 2 % p.a. abgezinste Summe aller Nettosparbeiträge über die nächsten 37 Jahre, beträgt ca. 442.000 € (alle Berechnungen AVP finance planner & AVP finance tools).

Die Privatrente

Das ist deutlich weniger als bei einer Privatrente. Hier kann die Unternehmerin die mtl. Sparbeiträge leider nicht steuerlich geltend machen, zahlt diese also brutto wie netto. Dafür wird die künftige Rente nicht zu 100 %, sondern nur mit einem sog. Ertragsanteil iHv 17 % versteuert. Und auch bei der Privatrente fällt während der Vertragslaufzeit keine Abgeltungssteuer an. Dennoch, der Nettobarwert beträgt 634.000 € und fällt damit um 192.000 € höher aus!

Das Bankdepot

Verzichtet die Unternehmerin auf das Altersvorsorgeprodukt „Rente“ und somit auf eine entsprechende Förderung und bewahrt sich die größtmögliche Flexibilität mittels Investitionen in Investmentfonds in einem Bankdepot, so berechnet sich ihr finanzieller Aufwand mit einem Nettobarwert von knapp 834.000 €. Denn nun fällt auf die jeweils erzielten Erträge die Abgeltungssteuer iHv 25 % zzgl. Soli an und das ist vor allem dann teuer, wenn es gegen Ruhestandsbeginn um Beträge im einstelligen Millionenbereich und deren Erträge geht.

Das „Ergebnis“

Nun, damit ist das Ergebnis eindeutig, die Basisrente sieht auf den ersten Blick wie der eindeutige Sieger aus!

Altersvorsorgeprodukt Barwert Aufwand netto
Basisrente 442.000 €
Privatrente 634.000 €
Investmentfonds 834.000 €

 

Doch die Basisrente weist einige gravierende Nachteile aus. Das angesparte Kapital ist gesetzlich gebunden. Es kann nicht beliehen, nicht übertragen, nicht (vorzeitig) flexibel entnommen und nicht als Kapitalleistung vererbt werden. Vor allem aber sind Kapitalauszahlungen auch zum Rentenbeginn ausgeschlossen, die Basisrente wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Daher ist das Verrentungskapital in aller Regel ab dem 67. Lebensjahr risikoarm, jedoch eben auch renditeschwach angelegt. Und zur Bewertung der Basisrente hilft es zusätzlich, in Extremen zu denken. Verstirbt die Unternehmerin mit 67 Jahren, so fällt ihr erwirtschaftetes Kapital (immerhin in diesem Beispiel knapp 4 Mio. €!) der Versicherungsgemeinschaft an. Das mag zwar dann für sie unerheblich sein, aber nicht vielleicht für die Familie, die sie hinterlässt.

Die Alternative

Es sollten also doch noch ein paar weitergehende Überlegungen angestellt werden … kann man, indem man die Rentenphase in bspw. 3 unterschiedliche Zeiträume aufteilt und die Kapitalanlage danach ausrichtet, mit einem ähnlich geringen finanziellen Aufwand wie bei der Basisrente deren Nachteile verhindern? Die Antwort darauf – ja, das ist zu einem großen Teil möglich!

Man spart bspw. in einen separaten Vertrag innerhalb der nächsten 37 Jahre einen Betrag an, der die künftig erforderlichen Nettorenten iHv 9.400 € nur für einen Zeitraum von 10 Jahren ausfinanziert (wie zuvor bei einer unterstellten Rendite in der Anspar- & Rentenphase von 6 % & 3 % p.a.). Bei diesen Teilauszahlungen ist nur die Hälfte der Erträge mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Der Barwert des finanziellen Nettoaufwandes beträgt dann für diesen begrenzten Auszahlungszeitraum 231.000 €. Ein weiterer Sparplan wird ebenfalls für 37 Jahre bedient, bleibt dann jedoch bis zum 77. Lebensjahr renditestark investiert, um schließlich ebenfalls eine Rentenzeit von 10 Jahren bis zum 87. Lebensjahr auszufinanzieren. Der Nettobarwert des Aufwandes hierfür berechnet sich mit 159.000 €. Und schließlich verbleibt bei gleichen Prognosen die Zeit vom 87. bis zum 97. Lebensjahr, der Nettobarwert beläuft sich auf 108.000 €. In der Summe beträgt der Nettobarwert für die Unternehmerin also 498.000 €. Das sind immer noch 56.000 € mehr als bei der Basisrente (Nettobarwert 442.000 €), aber eben auch 136.000 € weniger als bei der „normalen“ Privatrente. Und vor allem, das ist wichtig und eventuell unbezahlbar, all das bei voller Flexibilität

  • bei mtl. Sparbeiträgen,
  • bei künftigen mtl. Auszahlungen,
  • bei jederzeit möglichen Kapitalauszahlungen,
  • bei jederzeit möglichen Anpassungen an sich verändernde Lebensumstände,
  • bei Übertragbarkeit und Vererbbarkeit,
  • und und und …

Es lohnt sich also, bei der Planung der vermeintlich so einfachen Altersvorsorge einen Blick über den Tellerrand zu werfen. Denn was bringt eine hohe steuerliche Förderung bei der Basisrente, wenn man sich dadurch über viele Jahrzehnte einer flexiblen Kapitalverwendung beraubt, obwohl man sich diese bei einem ähnlichen finanziellen Aufwand durchaus bewahren kann?

Und übrigens – ab dem 01.01.2027 kommt das neue Altersvorsorgedepot, dann ändern sich die Spielregeln noch einmal, aber das ist eine andere Baustelle.

Long story short oder kurz gesagt …

Die Basisrente biete hohe steuerliche Vorteile, gerade für Selbständige und hat daher durchaus ihre Berechtigung in der Altersvorsorgeplanung. Allerdings erkauft man sich diese Steuervorteile durch extreme Nachteile bei der künftigen Kapitalverwendung. Will man diese vermeiden, so kann dies – bei einem ähnlich hohen bzw. niedrigen finanziellen Aufwand – gewährleistet werden, indem man die internationalen Kapitalmärkte für sich arbeiten lässt!

Ähnliche Artikel

  • Vom Umgang mit Geld im Ruhestand: Kapitalanlage- und Entnahmestrategien im Vergleich

    Spätestens kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand stellt sich [...]

  • Behavioral Finance

    Geld flieht überall dort, wo man es mit Gewalt festhalten [...]

  • Ein paar typische Anlegerfehler … bei Aktienfondsanlagen

    Die entsprechenden Kenntnisse und die erforderliche Zeit vorausgesetzt, kann ein [...]